Kfz-Versicherung Inhalte des Vertrags

Die Autoversicherung ist für viele Deutsche die Wichtigste ihrer Versicherungen, und das aus gutem Grund. Schreibt der Gesetzgeber uns vor, dass wir unser Auto haftpflichtversichern müssen, so bieten Versicherungen auch noch zusätzlich Teil- und Vollkaskoversicherung an. Die Details dieser Versicherungen sollen dem interessierten Leser hier aufgezeigt werden.

Die Haftpflicht - Schutz für uns und andere

Kfz-Versicherung VertragGemäß Pflichtversicherungsordner - korrekt "Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter" - ist jeder Fahrzeughalter in Deutschland dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Pflicht wurde eingeführt, um Schäden, die ein Fahrer mit seinem eigenen Kfz an fremden Verkehrsteilnehmern angerichtet hat, zu begleichen.

Dies ist nötig, da beispielsweise bei Fahrten auf vereisten Strecken im Schadensfalle schwerwiegende Schäden auftreten und der Gesetzgeber in diesem Falle oftmals erhebliche Belastungen des Privatvermögens der einzelnen Fahrer vermeiden will.

Bei Schadenansprüchen Dritter gegen den Fahrer wird dessen Haftpflichtversicherung in die Pflicht genommen, das Privatvermögen bleibt hiervon vollkommen unberührt. Die gesetzlichen Deckungssummen sind hierbei in Deutschland 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Million Euro für Sachschäden.

Das erscheint hoch, relativiert sich aber, wenn man bedenkt, dass im schlimmsten Falle von diesen Summen Rehabilitierungsmaßnahmen, Operationskosten und lebenslange Renten gezahlt werden müssen.

Wo liegen eigentlich die Unterschiede in der Kasko?

Die Kaskoversicherung, geteilt in Teil- und Vollkasko, deckt - einfach gesagt - Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Die Teilkaskoversicherung deckt dabei Schäden durch Brand, Diebstahl, Sturm/Hagel/Blitz/Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch, Kurzschlüsse, und Marderbisse ab. Die Leistungen der einzelnen Gesellschaften variieren hierbei zwar, dies stellt allerdings die gesetzliche Mindestleistung dar.

Die Vollkasko deckt darüber hinaus Schäden durch Vandalismus und Unfälle - auch selbstverschuldet - ab.

Worauf sollte ich achten?

Auf die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung sollte jederzeit zurückgegriffen werden. Hierbei sind 150 Euro optimal, da der Beitrag dadurch etwas sinkt, man einen kleinen Schaden allerdings jederzeit selbst regulieren kann, ohne in seiner SF-Klasse hochgestuft zu werden. Die SF-Klasse - und damit die Rabatte auf den Beitrag - steigt mit jedem unfallfreiem Jahr automatisch an. Auch bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft kann die SF-Klasse des Vorversicherers übernommen werden.

 

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