Die meisten Autofahrer kennen bezüglich des Fahrens mit Winterreifen die bekannte Regel von "O bis O", also in der Zeit zwischen Oktober und Ostern. Der Gesetzgeber sieht das etwas anders, er hat aus gutem Grund die sogenannte Winterreifenpflicht (Richtlinie 92/23/EWG) in Deutschland eingeführt, die sich situativ nach den tatsächlichen Fahrbahneigenschaften orientieren, wenn Glatteis, Schneeglätte- und matsch sowie Eis- oder Reifglätte vorherrschen. Wie verhält es sich jedoch mit Schneeketten? Diese können in bestimmten Regionen oder für bestimmte Straßen zur Nutzung bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben sein.
Schneeketten sind kein Ersatz für Winterreifen!
Experten warnen: Schneeketten können Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen mit Glätte und/oder Schnee nicht ersetzen, sie sind vielmehr eine Ergänzung, um auf Steigungen oder in Gefällen das Auto sicherer zu machen. Dazu sollte man wissen, dass Schneeketten keine Beschädigung auf dem Fahrbahnuntergrund hinterlassen dürfen, so steht es im §37 der Straßenverkehrsordnung.
Das Aufziehen von Schneeketten kann sogar zur Pflicht werden, wenn die Autofahrer mit dem Verkehrszeichen 268 dazu aufgefordert werden. Diese Verpflichtung gilt sodann für alle mehrspurigen Fahrzeuge, also auch für allradgetriebene Fahrzeuge und zwar unabhängig davon, ob die Straße noch eis- und/oder schneefrei ist. Dabei schreibt das Verkehrszeichen vor, dass die Nutzung nur solange gilt, wie es tatsächlich erforderlich ist.
Tempolimit und Bußgelder
Ist ein Autofahrer mit Schneeketten unterwegs, darf er laut §3 Absatz 4 der StVO nicht schneller fahren als 50 km/h. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift könnte unter anderem zu einem erhöhten Verschleiß der Kettenglieder, im schlimmsten Falle zu einem Reißen der Schneeketten führen. Wichtig ist aber auch die Vorgabe, beim Aufziehen der Schneeketten für den Winter die Antriebsräder zu nutzen.
Die Verpflichtung zum Aufziehen von Schneeketten gilt nicht nur in Deutschland, sondern in vielen alpinen Regionen mit Gebirgsstraßen und -pässen. Ein Verstoß gegen die Schneekettenpflicht kann übrigens teure Bußgelder nach sich ziehen. Mit 20 Euro geht es los in Deutschland, die Franzosen und die Österreicher berechnen ab 35 Euro, in Italien wären es sogar 70 Euro, die als Strafe fällig werden.
Sonderregelungen gelten in der Schweiz
Bei den Nachbarn in der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifen- und Schneekettenpflicht, zumindest solange keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden. In solchen Situationen muss mit einem Bußgeld gerechnet werden. Noch schlimmer: Wer dann einen Unfall baut, den trifft meist eine Mithaftung. Nur beim Fahren mit Winterreifen gelten für im Ausland zugelassene Fahrzeuge die Rechtsregeln des heimatlichen Staates.
Keine Fahrt ohne Schneeketten in hochalpine Regionen
Gerade in Gebirgsregionen kommen selbst die aufgezogenen Winterreifen einmal an ihre Grenzen. In solchen Fällen sind Schneeketten im Gepäckraum oft die einzige Hilfe. Wer in derartigen Situationen ohne die stählernen Hilfsketten erwischt wird, geht unnötige Risiken ein und sollte mit entsprechenden Bußgeldern rechnen.
Damit das Aufziehen der Schneeketten bei winterlichen Verhältnissen, etwa im eiskalten Schneegestöber und entsprechend kalten Fingern auch klappt, helfen Trockenübungen vor der heimischen Garage weiter, um später keine unliebsamen Überraschungen zu erleben. Der Vorteil: Die meisten modernen Schneeketten lassen sich ohne große Arbeit mit wenigen Handgriffen über die Reifen legen und festzurren.
Von sogenannten billigen „Leiterketten“ aus dem örtlichen Baumarkt ist jedoch abzuraten. Die sichere Wahl hingegen sind bewährte "Spurkreuzketten", die mit einem Zick-Zack-Muster auf dem Reifen sitzen und ihre Winterpflichten prima erfüllen. Und noch ein Tipp: Schneeketten nie zu fest anziehen, sie benötigen am Reifen stets noch etwas Spielraum!